transjura:translations
Juristische Fachübersetzungen (DE-EN-DE) von Carola Striebel



Juris­tische & fremd­sprach­liche Kennt­nisse?

Nach dem Übersetzer-Studium an den Universitäten in Mainz, Edinburgh und Brüssel für die Sprachen Englisch und Französisch mit Schwerpunkt Aktien- und Wertpapierrecht und der Bestellung durch den Präsidenten des Landgerichts Frankenthal 1999 war ich elf Jahre in Vollzeit als Referentin in der Rechtsabteilung des Investitionsgüterverbandes VDMA e.V. tätig; seit dem selbst gewählten Start in die Selbstständigkeit 2001 in Teilzeit.


Hier konnte ich alles lernen, was den feinen und manchmal gar nicht so kleinen Unterschied zwischen „Recht in Deutschland“ und „Recht anderswo“ ausmacht. Meine Übersetzungen erklären, wo nötig.


 





Ich bin eine echte Europäerin: Geboren in Luxemburg mit einem österreichischen Pass lebe ich heute gerne als Deutsche in Deutschland - meine Familie ist über den ganzen Kontinent verteilt.


Expertin für Beglaubigungen aller Art!


In bestimmten Fällen brauchen Sie zur Vorlage bei einer Behörde eine so genannte beglaubigte Übersetzung. Wo aber genau liegt der Unterschied zwischen einer Beglaubigung, einer Überbeglaubigung, einer Apostille und einer Legalisation?


Wann ist das eine, wann das andere erforderlich? Oft hilft der berühmte kurze Draht z. B. zur Botschaft, um Zweifelsfälle zu klären. Und die jahrelange Zusammenarbeit mit Notariaten garantiert auch Termine „kurz vor knapp“. Ich setze mich für Sie ein und sorge als gerichtlich ermächtigte Übersetzerin dafür, dass Sie die Art der offiziellen Bestätigung erhalten, die Sie benötigen.